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Aufnahme in die 7. Klasse der vierstufigen Wirtschaftsschule für:
1. Hauptschülerinnen/Hauptschüler
wenn sie im Zwischenzeugnis der 6./7. Klasse der Hauptschule den Notendurchschnitt aus Deutsch, Mathematik und Englisch von mindestens 2,66 erreicht haben
oder im Zwischenzeugnis der 6. Klasse die Vorrückungserlaubnis in den M-Zug erhalten haben
oder Schülerinnen und Schüler aus dem M-Zug nach individuellem Beratungsgespräch durch die Wirtschaftsschule
oder Schülerinnen und Schüler, die mit Erfolg am Probeunterricht teilgenommen haben.
2. Gymnasiastinnen/Gymnasiasten und Realschülerinnen/Realschüler
wenn sie die Vorrückungserlaubnis für die 7. Klasse erhalten haben
oder im Zeugnis der 6. Klasse in Vorrückungsfächern, die auch in der 7. Klasse der Wirtschaftsschule unterrichtet werden, höchstens einmal die Note 5 oder in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik mindestens die Note 4 nachweisen.